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LG Frankfurt/Main, 28.08.2012 - 2-03 O 549/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Ankauf eines Bürgermeisterportraits als Geschäft der laufenden Verwaltung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2012 - 2-03 O 549/11
- OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1990 - VII ZR 98/89
Schriftformerfordernis für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht erheblicher …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2012 - 3 O 549/11
Es hängt von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Finanzkraft der Gemeinde ab, aber auch von eventuellen diesbezüglichen Regelungen des Gemeindevorstandes (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 574 juris Rn. 15 f.).
- OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.8.2012, Az. 2-3 O 549/11, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.8.2012, Az. 2-3 O 549/11, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin eine angemessene Vergütung für die Ausstellung ihres X-Portraits in der Galerie der Bürgermeister in der Halle des B, C-Straße, Stadt A, zu zahlen - und zwar zunächst für das Jahr 2009 und nunmehr auch die Jahre 2010-2011 sowie für 8 Monate des Jahres 2012 - zzgl.